Schreckschuss
Unser Shop Sortiment ist hauptsächlich unterteilt in Schreckschusspistolen und Schreckschussrevolver.
SRS-Waffen (Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen)
SRS-Waffen werden umgangssprachlich auch als Schreckschusswaffen oder Gaspistolen, Signalwaffen bezeichnet. Es handelt sich dabei um Pistolen und Revolver. Neuerdings gibt es auch Maschinenpistolen und Maschinengewehrnachbauten.
Schreckschusswaffen erfahren aufgrund des heutigen Sicherheitsempfindens einer immer größer werdenden Beliebtheit.
Diese Waffen sind oftmals originalgetreue Nachbauten scharfer Waffen, welche jedoch über mehrere Sicherheitssperren verfügen, damit keine Projektile damit abgefeuert werden können.
Sammler erfreuen sich aufgrund des realistischen Erscheinungsbildes an solchen Waffen, so detailliert nachgebaut sind, dass man sie von dem Original nicht mehr unterscheiden kann.
Welche Munition kann man mit einer SRS-Waffe verschießen?
SRS-Waffen können mit einem extra für das jeweilige Modell vorgesehenen Abschussbecher pyrotechnische Munition wie Leuchtsignalsterne, Feuerwerkpatronen, Pfeifpatronen und Ratterpatronen verschießen.
Es sind auch Abschussbecher erhältlich mit denen man gleichzeitig 4 oder 5 Pyropatronen gleichzeitig verschießen kann.
Man kann mit diesen aber auch Kartuschenmunition umgangssprachlich Platzpatronen verschießen, welche einen lauten Knall (Schreckschuss) erzeugen.
Des Weiteren ist es möglich Reizgasmunition zu verschießen. Es handelt sich dabei um Kartuschenmunition mit darin gebundenem Reizgas mit einer Wirkung eines Pfeffersprays, welches den Angreifer stoppen soll. Dabei gibt es die Reizstoffe CN, CS und Pfeffer-Reizgaspatronen.
Die Reichweite des Reizgases ist abhängig von dem Kaliber.
Das geläufigste Kaliber auf dem Markt ist heutzutage das Kaliber 9mm P.A.K.
Aber auch die Kaliber:
.315 Knall
.320 kurz Knall
2 mm Berloque
6 mm Flobert Knall
9 mm P.A.Knall (Grün=Knall, Blau=CN-Gas, Gelb=CS-Gas, Rot/Braun=Pfeffer)
.380 = 9 mm R Knall (für Revolver)
sind auf dem Markt vertreten.
Waffen der Kaliber :
.22 lang Knall
.35 Knall
.45 kurz Knall
8 mm Knall
jedoch werden nicht mehr hergestellt bzw. nicht mehr zugelassen
Ab dem 18. Lebensjahr ist der Besitz, der Erwerb und der verschlossene nicht zugriffsbereite Transport von SRS-Waffen in Deutschland legal und mittels bei der zuständigen Waffenbehörde zu beantragenden kleinem Waffenscheines sogar außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums das verdeckte führen gestattet.
Schießen darf man mit SRS Waffen nur auf dem befriedeten Besitztum solange keine Lärmbelästigung Dritter gegenüber erzeugt wird und keine Munition das Besitztum verlässt.
Ausnahmen:
gemäß §12 Abs. 4 WaffG:
a) Notwehr, Notstand
b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
c) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
(1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,
(2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben
d) im befriedeten Besitztum – mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes – mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.
Das weit verbreitete Schießen zu Silvester ist eine einmal jährlich auftretende Besonderheit, unterscheidet sich jedoch nicht von anderen Situationen. Es ist ausschließlich auf dem eigenen, befriedeten Besitztum erlaubt. Es sei denn mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechts eines anderen Grundstückes auf dessen befriedeten Besitztum. Es ist zu beachten, dass die Pyrotechnische Munition das Besitztum jedoch nicht verlassen darf.
Wir führen Waffen der Marken
Colt
Ekol
Glock
GSG
HK (Heckler und Koch)
Röhm
S&W (Smith and Wesson)
Sig Sauer
Walther
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Ab wann darf man eine solche Waffe erwerben?
Mit vollendetem 18. Lebensjahr darf man eine solche Waffe erwerben, wenn diese ein gültiges PTB-Zeichen besitzt.
Führen in der Öffentlichkeit / kleiner Waffenschein?
Für diese Waffen gilt: Außerhalb des befriedeten Besitztums, ist das Führen nicht erlaubt!
Ausnahme: Sie besitzen einen kleinen Waffenschein. Mit diesem können Sie die Waffe verdeckt bei sich tragen und dies sogar geladen. Empfohlen wird hier die Verwendung eines Holsters in den die jeweilige Waffe passt.
Ausnahme zur Ausnahme: auf öffentlichen Veranstaltungen, Menschenansammlungen, in Fahrstühlen und je nach Waffenverbotszone (diesbezüglich muss man sich in der jeweiligen Stadt-/Gemeindesatzung informieren) in jener nicht.
Wo bekommt man solch einen kleinen Waffenschein her? Bei der am Wohnort zuständigen Waffenbehörde. Der kleine Waffenschein muss mitgeführt werden, wie der Personalausweis auch.
Führt man den kleinen Waffenschein nicht mit, muss man bei einer entsprechenden Kontrolle mit einem Bußgeld rechnen.
Rechtsgrundlagen sind hier das Waffengesetz WaffG und Ordnungswidrigkeitengesetz OwiG
Wie kann man solche Waffen transportieren?
Die Waffen müssen in nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten Zustand, getrennt von der Munition transportiert werden. Das heißt ungeladen und in einem abgeschlossenen Behältnis, am besten einem mittels einem Schloss verschlossenem Waffenkoffer.
Kleiner Waffenschein? Was ist das?
Für SRS-Waffen (Schreckschuss-, Reizstoff, Signalwaffen) gilt: Außerhalb des befriedeten Besitztums, ist das Führen nicht erlaubt!
Ausnahme: Sie besitzen einen kleinen Waffenschein. Mit diesem können Sie die Waffe verdeckt bei sich tragen und dies sogar geladen. Empfohlen wird hier die Verwendung eines Holsters in den die jeweilige Waffe passt.
Ausnahme zur Ausnahme: auf öffentlichen Veranstaltungen, Menschenansammlungen, in Fahrstühlen und je nach Waffenverbotszone (diesbezüglich muss man sich in der jeweiligen Stadt-/Gemeindesatzung informieren) in jener nicht.
Wo bekommt man solch einen kleinen Waffenschein her? Bei der am Wohnort zuständigen Waffenbehörde. Der kleine Waffenschein muss mitgeführt werden, wie der Personalausweis auch.
Führt man den kleinen Waffenschein nicht mit, muss man bei einer entsprechenden Kontrolle mit einem Bußgeld rechnen.
Rechtsgrundlagen sind hier das Waffengesetz WaffG und Ordnungswidrigkeitengesetz OwiG
Was ist ein kleiner Waffenschein?
Ein von der zuständigen Waffenbehörde auf Antrag erstelltes Dokument.
Kleiner oder (großer) Waffenschein?
Der generelle im Volksmund als Waffenschein bezeichnete (große) Waffenschein unterscheidet sich vom kleinen Waffenschein erheblich.
Für den großen Waffenschein muss man neben Volljährigkeit, Zuverlässigkeitsprüfung, Führungszeugnis auch die persönliche Eignung, einen Sachkundenachweis vorweisen, sowie das Bedürfnis zum Führen einer erlaubnispflichtigen, geladenen Schusswaffe am Mann in der Öffentlichkeit nachweisen. Aufgrund dessen gibt es in Deutschland kaum große Waffenscheine. Zudem benötigt man neben dem Waffenschein auch eine WBK (Waffenbesitzkarte) erforderlich.
Für den kleinen Waffenschein jedoch muss man volljährig sein, die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung nachweisen, jedoch keinen Sachkundenachweis vorweisen. Auch bedarf es keiner Waffenbesitzkarte für eine SRS-Waffe und keinem Bedürfnis zum Führen einer SRS-Waffe, wie bei einer scharfen Waffe.
Wo erhalte ich den kleinen Waffenschein?
Die Zuständige Waffenbehörde prüft bei einem Antrag eines kleinen Waffenscheines somit:
Volljährigkeit
Zuverlässigkeit und persönliche Eignung (über polizeiliches Führungszeugnis gem. §§ 5 und 6 WaffG)
Kein negativer Eintrag beim Bundesverfassungsschutz.
Aufbewahrungsnachweise (für unbefugte unzugängliche Aufbewahrung in abgeschlossenem Behältnis)
Die Zuständigkeiten der Waffenbehörden sind je nach Bundesland örtlich unterschiedlich.
Hier müsste man sich vor Ort informieren.
Die notwendigen Antragsunterlagen sind mittlerweile bereits oftmals online verfügbar.
Ist der kleine Waffenschein dann nur regional gültig?
Der kleine Waffenschein ist bundesweit gültig
Was kostet der kleine Waffenschein?
Der kleine Waffenschein kostet lediglich Verwaltungsgebühren. Es fallen keine Prüfungsgebühren oder Lehrgangsgebühren an. Die Verwaltungsgebühren belaufen sich auf 70 bis 200 EUR je nach örtlicher Zuständigkeit. Je nach zuständiger Waffenbehörde können auch alle paar Jahre weitere Kosten für eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung anfallen.
Wie lange ist der kleine Waffenschein gültig?
Der kleine Waffenschein ist im Gegensatz zu Jagdscheinen oder großen Waffenscheinen unbefristet gültig. Jedoch können regelmäßig von der zuständigen Waffenbehörde erneute Zuverlässigkeitsprüfungen durchgeführt werden. Bei entfall der Zuverlässigkeit erlischt der kleine Waffenschein und somit die Führerlaubnis von SRS-Waffen!
Müssen SRS-Waffen (Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) besonders gekennzeichnet sein?
SRS-Waffen müssen ein PTB im Kreis gem. Anlage 2 Abb. 6 BeschussV aufweisen um diese erlaubnisfrei mit vollendetem 18. Lebensjahr erwerben zu dürfen. Ohne ein PTB-Siegel ist die Waffe nicht erlaubnisfrei und sogar ggf. verboten und der Besitz entweder nur mittels WBK möglich und das Führen nur mittels großen Waffenschein.
Darf man auch im Ausland erworbene SRS-Waffen besitzen/führen?
Bei im Ausland erworbenen SRS-Waffen kann es sein, dass diese nicht den gesetzlichen deutschen Rechtsnormen unterliegen (z.B. fehlendes PTB im Kreis gem. Anlage 2 Abb. 6 BeschussV) womit diese dann nicht unter die erlaubnisfreien Waffen fallen würden und somit rechtswidrig wären.
Auch berechtigt der kleine Waffenschein nur zum Führen von SRS-Waffen innerhalb Deutschlands. Nicht jedoch zum Führen von SRS-Waffen außerhalb Deutschlands
Muss ich den kleinen Waffenschein immer dabei haben?
Alsbald Sie eine SRS-Waffe führen ist der kleine Waffenschein nebst Personalausweis oder Reisepass mitzuführen.
Wie bewahre ich SRS-Waffen auf?
Erlaubnisfreie Waffen und dazugehörige Munition müssen in einem festen, verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden, um zu verhindern, dass diese nicht abhandenkommen oder unbefugte Dritte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, diese an sich nehmen.