Waffengesetz Änderung
Wir wollen Euch hier informieren das die Aufbewahrung von freien Waffen zu Hause auch in einem verschlossenem Behältnis erfolgen muss.
Alle die Ihre Softair dekorativ an der Wand hängen haben, oder griffbereit auf dem Schreibtisch liegen haben, sollten besser umdenken.
Wir kopieren mal aus dem .pdf den entsprechenden Abschnitt hier rein:
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11239
18. Wahlperiode 20.02.2017
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
Seite 20, 2. §13, a) (2) (2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:
1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;
Den direkten Link zum .pdf findet Ihr hier.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/112/1811239.pdf