Waffengesetz Änderung

Wir wollen Euch hier informieren das die Aufbewahrung von freien Waffen zu Hause auch in einem verschlossenem Behältnis erfolgen muss.
softairwelt.de 07.06.2017, 16:35 / Neuigkeiten

Wir wollen Euch hier informieren das die Aufbewahrung von freien Waffen zu Hause auch in einem verschlossenem Behältnis erfolgen muss.

Alle die Ihre Softair dekorativ an der Wand hängen haben, oder griffbereit auf dem Schreibtisch liegen haben, sollten besser umdenken.

Wir kopieren mal aus dem .pdf den entsprechenden Abschnitt hier rein:

 

Deutscher Bundestag Drucksache 18/11239

18. Wahlperiode 20.02.2017

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften

Seite 20, 2. §13, a) (2) (2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:
1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;

 

Den direkten Link zum .pdf findet Ihr hier.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/112/1811239.pdf

 

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