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Softair = Anscheinswaffe
Fast ein Jahr ist die letzte Änderung des Waffengesetzes her. Die Hauptänderung aus Sicht der Softair Spieler ist der Verbot von Anscheinswaffen in der Öffenlichkeit. Für uns war das schon immer selbstverständlich da ein Replikat für einen Laien nicht von einer echten Schußwaffe unterschieden werden kann. Dabei ist es unerheblich ob kleine 6mm Kugeln verschossen werden können, oder ob das Replikat aus Schokolade ist usw.. Der Anschein einer echten Waffe ist das entscheidende. Auch eine billige Softair vom Jahrmarkt kann täuschend ähnlich aussehen und gehört auch nicht in die Öffenlichkeit.
Wo darf man denn spielen? Auf dem Privatgelände. Es muss nicht zwingend der eigene Besitz sein. Auch ein privates Gelände von Freunden ist möglich. Man muss natürlich darauf achten, dass keine Kugel das Gelände verlassen kann und kein Unbeteiligter ausversehen getroffen werden kann. Transport Wenn Ihr einen privaten Softair Club gegründet habt, wollt Ihr natürlich Eure Softairs zum Spielgelände transportieren. Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis erlaubt. Das muss eingehalten werden. Wir empfehlen einen Schritt weiter zu gehen und die Softair in einem abgeschlossenem Behältnis zu transportieren. Zum Beispiel ein Gewehrfutteral, einen Rucksack oder Sporttasche verwenden und die mit einem Vorhängeschloß abschließen. Selbstverständlich sollte die Softair beim Transport auch nicht schußbereit sein. Also Magazin immer leer und nie in der Waffe. Bei elektrischen AEG Softair empfehlen wir auch den Akku für den Transport zu entfernen.
(News geschrieben am 12.03.2009 um 12.25)
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