Softair allgemein
Transport von Softair ?
Ich will mir eine Softair M4 Navy Commando RIS m83 zulegen.
Jetzt kommt die eigentliche frage:
Wenn ich sie in einen Koffer Packe darf ich sie dann mitnehmen?
Wird sie mir abgenommen oder etwas in der art?
natürlich ist der sachgemäße Transport erlaubt.
...ist doch auch logisch - sonst würde ich mich ja direkt nach dem Kauf in einem Ladengeschäft strafbar machen, wenn in den Laden samt Waffe verlasse.....
Zusatz von einem Leser/Moderator:
Ja. Das ist die beste Art eine Waffe in der Öffentlichkeit zu transporieren, da man sie nicht sehen kann. Sie offen zu tragen wäre nicht so schlau, da sie Dir dann warscheinlich abgenommen wird.
Tags: -
Verwandte Artikel:
Letzte Änderung des Artikels: 2007-09-13 12:51
Verfasser des Artikels: Softairwelt Admin
Revision: 1.5
Es ist möglich, diesen Artikel zu kommentieren
Kommentar von Christian Rahn:
Ja sie offen zu tragen ist nicht zu empfehlen obwohl es gesetzlich 100%ig legal ist, solange die Waffe mit Mündungskappe verschlossen, nicht geladen bzw. mit BB's bestückt ist. Leider gibt es in der heutigen Zeit eine solche Hysterie wenn eine "Waffe" gesehn wird, dass man schnell mal Polizei oder im schlimmsten Fall sogar SEK am Hals hat wenn man mit einer Softair herumläuft...
Added at: 2007-09-15 22:13
Kommentar von Michael Salewski:
Der beste Art eine Airsoftwaffe zu transportieren ist in einem abschliessbaren Koffer. Die Schusswaffe samt Magazin(e) sollte entladen sein und der Akku (wenn vorhanden) entnommen werden.
Zu Christian Rahn´s Kommentar:
Das Waffengesetzt hat sich geändert:
Somit ist es nun zu 100%ig illegal eine Airsoftwaffe, wenn es sich um eine Anscheinswaffe handelt, in der Öffendlichkeit zu führen. Eine Anscheiswaffe ist jede Schusswaffe, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen ("scharfe" Schusswaffen)hervorruft und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden. Wer die Anscheinswaffe denoch außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums mit sich umherträgt, macht sich strafbar und muss im schlimmsten Fall mit einer vorgehaltenen Dienstwaffe eines Polizeibeamten rechnen.
Added at: 2010-01-14 19:37