Softair allgemein
Warum sind Laser und Lampen an Waffen verboten?
Das derzeit gültige deutsche Waffengesetz verbietet das anbringen und besitzen von Laser und/oder Lampen die für Waffen konzipiert sind.
Es heist im Waffengesetz:
WaffG 2002 Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
Warum wird im Gesetz nicht erklärt, uns ist der Grund dieser Verbote auch nicht klar.
Update 04.04.2008: Auch im neuen Waffengesetz, dass seit 01.04.08 in Kraft ist hat sich am Verbot nichts geändert.
Tags: Waffengesetz
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Letzte Änderung des Artikels: 2008-05-18 12:00
Verfasser des Artikels: Softairwelt Admin
Revision: 1.13
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Kommentar von Jey Bee:
Der Grund für das Verbot der Montage von Lampen und/oder Laser Zielhilfen an Waffen ist die "drohende" Wirkung, die dadurch von selbiger ausgehen.
(So jedenfalls wurde es in einem Artikel in dem Waffenmagazin "Visier" in einer Ausgabe von 1991 beschrieben)
Ebenso ist die Montage von zusätzlichen Haltegriffen an Pistolen verboten.
Zielfernrohre und sogenannte Red-Dot Visiere (Ähnlich eines Zielfernrohres die einen leuchtenden Punkt statt Fadenkreuz haben) dagegen sind allerdings erlaubt.
Added at: 2038-01-19 04:14
Kommentar von Ulrike:
ja aber Softairs ab 14 fallen doch nicht unter das Deutsche Waffengestez also dürfte man sowas montieren aber ich hab leider sowieso noch keinen passenden Laserpointer gefunden. Würde es auch nur machen wenns wirklich legal wäre
Added at: 2007-05-23 17:39
Kommentar von Ephylian:
Es ist aber auch so das Schalldämpfer in Deutschland verboten sind. Trotzdem werden sie bei Softairs angeboten. Den dürften Laser und Lampen doch auch legal sein.
Added at: 2007-09-18 20:01
Kommentar von Hannes:
Es ist aus dem grund ilegal da es Softairs giebt die identisch mit dem orginal sind z.B. die Taurus PT 24/7 die ich habe (sau gut wirklich)wen man nun offen damit rum läuft und die Poliezei sieht das geht sie von einer echten waffe aus .Mann selber kann aber besser und schneller damit zielen. So haben's mir die leute im Waffen Hinz erklärt
Ich hoffe ich konnte Hälfen
Added at: 2007-11-28 12:44
Kommentar von JackONeill:
Also ist es auch illegal wenn ich mir einen Laserpointer aus Österreich bestelle oder einfach einen Laserpointer für Präsentationen an die Softair montiere ??
Added at: 2008-03-18 22:28
Kommentar von Tobsen:
ja ist es. Laser und sonstige Beleuchtungsgeräte an Waffen oder Anscheinswaffen sind verboten, egal ob man diese Geräte aus dem Ausland bestellt oder nicht.
Added at: 2008-04-08 18:20
Kommentar von MacDeath:
also schalldempfer dürfen für softairs verwendet werden da es nur atrappen ohen funktion sind(die schalldempfer für softair dämpfen ja nicht den explosieonsknall wie ein echter schalldempfer bei scharfen waffen).Laser und lampen haben aber bei softairs die gleiche funktion wie bei scharfen waffen. mann darf zwar laser für ziehlübungen benutzen (auch bei scharfen waffen), aber nicht in der öffentlichkeit oder beim schießbetrieb außerdem dürfen diese nicht fest montiert werden.
hoffe ich konnte euch ne bischen helfen.
mfg MacDeath
Added at: 2008-04-12 22:53
Kommentar von Oliver Holthey:
Das ist doch quatsch, das das verboten ist. Ich schreib euch mal etwas, wenn ihr es schafft das bis zum ende durchzulesen seit ihr gut!
(Ich habe es schon vorher mal geschrieben gehabt)
Ich habe herausgefunden, dass Softairwaffen laut BKA Merkblatt NICHT unter das Waffengesetz fallen! Die Softair unterliegt zwar der kennzeichnungspflich laut §24 gilt aber als Spielzeug, nicht als waffe! Faellt somit auch nicht unter das waffengesetz, wodurch dann eindeutig klar ist, das das oben gennate gesetz fuer Softairs, absoluter Humbug ist! HIer der beweis. Zitat von Muzzle.de: "Mit der Novellierung des Waffenrecht zum 1.4.2008 hat der Gesetzgeber die unten beschriebene Rechtsun- sicherheit im Bezug auf die in Deutschland zulässige Mündungsenergie für Spielzeugwaffen beseitigt. Gemäß der europäischen Spielzeugrichtlinie 88/378/EWG ist Geschossspielzeug bis 0,5 Joule nun als Spielzeug und nicht als Waffe kategorisiert. (...) Rechtsunsicherheit Anno 2007 beim Thema Softairwaffen Deutsche Regelungswut, oder Chaos pur! – Recht und Gesetz in Deutschland... Nach dem Waffengesetz gelten in Deutschland Softair-Waffen bis zu einer anfänglichen Geschossenergie (Mündungsenergie) von 0,08 Joule als Spielzeug, Geschossspielzeug mit höherer Energie hingegen führt zur rechtlichen Einstufung als Schusswaffe, die erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besessen werden darf. Entsprechend muss der Handel auf die Erwerbsberechtigung des jeweiligen Käufers achten. - Außerdem gilt, dass nur Spielzeugwaffen eine vollautomatische Schussfunktion (Dauerfeuer / Feuerstoß) besitzen dürfen. Bei vom Waffengesetz erfassten Schusswaffen bedeutet dies illegaler Waffenbesitz. Die Grenzziehung zwischen Spielzeug und Waffe ist also auch in diesem Punkt von fundamentaler Bedeutung mit u. U. schwerwiegenden Auswirkungen. Die europäische Spielzeugrichtlinie 88/378/EWG hingegen stuft Geschossspielzeug bis 0,5 Joule noch als Spielzeug ein. Gewährt also einen deutlich höheren Grenzwert. Im Jahr 2004 hat das Bundeskriminalamt (BKA) mit Feststellungsbescheid vom 18.06.2004, Az: KT 21/ZV25-S164 01-Z-33 den Grenzwert von 0,5 Joule zur Beseitigung von deutschen und europäischen Rechtsunterschieden als rechtmäßig festgestellt. Importeure und Händler, die sich nunmehr hinsichtlich des Vertriebs dieser Spielzeuge im Recht sahen, wurden von mehreren Staatsanwaltschaften kriminalisiert, es ergingen zahlreiche Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse von Gerichten, die zur Sicherstellung der Handelswaren führten. Auch private Besitzer dieser Spielzeuge, die in gutem Glauben diese Produkte erwarben, waren davon betroffen. Begründung und Argumentation: Der Feststellungsbescheid des BKA sei im Prinzip unwirksam, da diesem nicht die grundsätzliche Kompetenz zukomme, das Waffengesetz zu ändern. Lediglich in einzelnen Zweifelsfällen sei Entscheidungsbefugnis eingeräumt. Wie sehen dies die gerichtlichen Instanzen? (Info-Quelle „DWJ“) Der Erste Strafsenat des OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 27.04.2007 entschieden, dass der Feststellungsbescheid des BKA vom 18.06.2004, mit welchem der Geschossenergiegrenzwert für Spielzeugschusswaffen nach Maßgabe der Europäischen Spielzeugrichtlinie 88/378/EWG vom 03.05.1988 in Verbindung mit DIN-Norm EN 71-1 auf 0,5 Joule angehoben wurde, für die nur an Recht und Gesetz gebundenen Strafgerichte und Strafverfolgungsbehörden nicht verbindlich ist. Es steht zu erwarten, dass die Amts- und Landgerichte im Zuständigkeitsbereich des OLG Karlsruhe sowie evtl. auch andere Strafgerichte unterer Instanzen, zukünftig unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung des OLG Karlsruhe entscheiden werden. Bundesministerium des Innern (BMI) interveniert In der Folge hat sich das Bundesministerium des Innern (BMI) mit Schreiben vom 09. Juli 2007 an die Innen- und Justizministerien der Länder gewandt und empfohlen, von der Einleitung von Strafverfahren gegen Händler und Käufer von Softair-Waffen abzusehen bzw. anhängige Ermittlungsverfahren einzustellen. Zur Begründung wird ausgeführt, dass seitens des BMI bereits ein Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (WaffRÄndG) den anderen Bundesressorts zur Stellungnahme übermittelt wurde und mit einem Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.04.2008 gerechnet werde. Darin sei u.a. auch vorgesehen, den waffenrechtlichen Grenzwert für die Geschossenergie von Spielzeugwaffen von jetzt 0,08 Joule auf 0,5 Joule anzuheben und somit dem Beschluss der Frühjahrs-Innenministerkonferenz 2007 zu entsprechen, auf der sich die Länder erneut für eine entsprechende Anpassung des Waffengesetzes ausgesprochen hatten. Durch die Änderung soll klargestellt werden, dass "Erbsen-Pistolen" mit einer Bewegungsenergie unter 0,5 Joule nicht dem Waffenrecht, sondern allein dem Spielzeugrecht und dessen Sicherheitsstandards unterfallen. " Quelle:http://www.muzzle.de/N5/Softair/Spielzeug_oder_Waffe_/spielzeug_oder_waffe_.html
Added at: 2009-03-20 06:18
Kommentar von Oliver Holthey:
Versucht da mal gegenanzuquatschen!! xD
Added at: 2009-03-20 06:19
Kommentar von nachtfrost:
Es ist völlig egal ob Sofairs bis 0,5J Spielzeug sind. Laser u.Ä. darfst du trotzdem nicht dran basteln! Und zu den Schalldämpfern: WaffG Anlage 1 1.4
Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer
Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem
Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt
sind.
Bei den an Softairs verbauten "Teilen" handelt es sich jedoch ausschließlich um Schalldämpferattrappen!
Added at: 2009-03-26 22:40
Kommentar von maze:
also man könnte wenigstens softair laser und tl atrapen anbieten und irgendjmd. hat gesagt das laser verboten ist weil er drohend wirkt ..
OB ich jetzt mit einer waffe die sehr echt ausseiht auf jemanden ziele oder auf ihn ziele und dabei ein roten punkt auf ihn werfe ..also ich würd mich dadurch nicht noch bedrohter fühlen weil ich selbst den punkt auf meinem körper nicht sehe muahhaa scheiss waffen gesätz
Added at: 2009-04-16 00:56
Kommentar von FALLSCHIRMJ4GER:
Also ich habe mal gelesen das Schalldämpfer, im Gegensatz zur Schweiz,hier in Deutschland erlaubt sind.
(Für echte Waffen meine ich jetzt)
Wenn ich falsch liege kreuzigt mich!
Added at: 2009-06-30 21:30
Kommentar von walter:
hey ich schieße selber scharf im verein und dort ist es erlaubt an co2 oder luftdruck waffen einen schaldämpfer zu montieren habe selbst eine walter nigthawk mit nem silencer bei scharfen waffen weis ich es nicht da ich selten so schieße weil ich erst 14 bin und aleine nicht schießen darf
Added at: 2009-08-16 18:57
Kommentar von Prowise:
Bezüglich Laser an Softairmarkierern erst einmal ein paar Fakten mit Quelle:
- Airsoft-/Softairmarkierer unter 0,5 Joule sind de jure keine Waffen.
(WaffG, Anlage 2, Unterabschnit 2, Nr. 1)
- Für sie gilt der §42a Waffenanscheinsgesetz.
(WaffG, Anlage 2, Unterabschnit 2 (Einleitung))
- Das führen von Anscheinswaffen ist verboten.
(WaffG §42a Abs. 1. Nr. 1)
- Führen bedeutet auf nicht privatem Besitztum eine Waffe einsatzbereit zu haben.
(WaffG Anlage 1. Abschnitt 2 Nr. 4)
Somit dürfen Softairwaffen unter 0,5 Joule auf privatem Gelände geführt werden.
----------------
Laser, taktische Licher etc. pp.
- Tatkische Lichter/Laser an für sich sind verboten, sofern sie an Waffen nach §1 WaffG angebracht werden können, bzw. dazu bestimmt sind daran angebracht zu werden. Alleine die Möglichkeit solch ein Gerät an eine Waffe nach §1 WaffG anbringen zu können, macht diesen Gegenstand zu einem verbotenem Gegenstand. Im Klartext: Tac-Light + Montagering = Verboten, Tac-Light alleine erlaubt, Montagering alleine erlaubt.
Hierbei ist es absolut unerheblich, ob das taktische Licht an einer unter 0,5 Joule Waffe oder an einem Gartenschlauch angebracht wird. Ist die Montage an "echten" Waffen (z.B. durch RIS-Schiene) möglich, ist das Gerät zum bestrahlen von Menschen verboten.
Zum besseren verdeutlichen der Sache nun ein Gesetzestextzitat:
(WaffG Anlage 1, Abschnitt 1, Nr. 1.2.4.1)
"Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:"
"Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 nach den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 und deren Zubehör nach Nummer 1.2.4, die"
"für Schusswaffen bestimmte"
"Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren); "
Das heist, besitze man ein taktisches Licht, welches 100%ig NICHT an eine, echte Waffe angebracht werden könnte, dann dürfte man es an eine Softair unter 0,5 Joule anbringen, da diese nach dem Gesetz Spielzeugwaffen sind. Beispielsweise, könnte man eine RIS-Schiene und einen Montagering abflexen und die Breite verkleinern. Diese Anbringung ist 100%ig nicht auf RIS-Schienen echter Waffen zu installieren. Am besten wäre, wenn man die veränderte RIS-Schiene auch noch ändert (zusätzliche Bohrung mit spezialschrauben o.ä.), sodass man diese nicht an eine "echte Waffe" befestigen kann.
Der Beweis, dass dies möglich ist, findet man zu Hauf im Internet. Nerf-Guns (ganz klar Spielzeugwaffen), besitzen taktische Lichter und werden in Deutschland verkauft. Genauso gibt es "echte" Beretta nachbildungen, welche einen Laser besitzen (LCD LightGun). Alle diese tatkischen Lichter, haben gemein, dass die Art der installation nicht auf "richtige" Waffen übertragbar ist (Klebeband wäre dies hingegen schon).
Added at: 2009-09-08 11:15
Kommentar von Doctor.Snow:
Es ist zwar verboten Lampen bzw. Laser an den Waffen zu montieren...
Aber es wäre doch Legal wenn ich beispielsweise einen Laser auf einem Handschuh befestige.
Wenn man auf dem handrücken eine kleine tasche annähen würde könnte man in diese einen Laserpointer oder taschenlampe reinstecken. Laut Waffengesetz wäre das ja nicht verboten. Alternativ könnte man ja auch während man eine Pistole in der hand hat wie im Fernsehen und Computerspielen bekannt ist eine taschenlampe in die zweite hand nehmen und die waffe auf dem handgelenk ablegen.
Die Lampe bzw. der Laser wäre nicht an der Waffe montiert und alles wäre vollkommen legal.
Added at: 2010-01-04 17:46